Ikamet beantragt – und Ausreise nötig?

vorläufiges Dokument für die Ein- und Ausreise im Antragszeitraum

Im Moment dauert es ja leider mehrere Wochen von der Antragstellung bis zum vereinbarten Termin (Bei Erstbeantragung oder allen “alten” Ikamets, die bisher noch nicht online beantragt wurden, ist IMMER eine Erstbeantragung notwendig) – und da kann es immer mal passieren, dass man unerwartet aus der Türkei ausreisen muss (oder will).
Aktuelle ÄNDERUNG (STAND 03.11.2016)
Wie uns heute die Ausländerbehörde informierte (und nach einer Information, die die Redaktion aus Istanbul erhalten hat), werden die Zwischenbescheide, die man bisher unter Vorlage aller Unterlagen oder der Versandquittung UND dem Flugticket bei der Behörde anfordern konnten, NICHT MEHR AUSGESTELLT! Diese Möglichkeit besteht nur noch in begründeten Ausnahmefällen und wird, nach Aussage des Beamten auf der Behörde, nur ausgestellt, wenn der Antragsteller max. einen oder 2 Tage vor seiner Ausreise auf der Behörde vorstellig wird und liegt im Ermessen des Bearbeiters.

Sie können zwar ausreisen, werden aber unter Umständen mit einem Bußgeld belegt, das, nach Aussage des Beamten bei der Behörde, zwischen 50 Dollar und 500 TL liegen kann (einen konkreten Betrag konnte er nicht nennen).

Für die Höhe des Bußgeldes sei maßgeblich, wie lange das bestehende Ikamet bereits abgelaufen sei. Grund sei, dass viele Antragsteller diesen Zwischenbescheid entweder für eine nicht erforderliche Urlaubsreise oder zu dem Zweck, die Antragsbearbeitung zu beschleunigen gestellt haben. 

Wir empfehlen Ihnen daher DRINGEND, den Antrag für eine Verlängerung oder für eine Neuerstellung des Ikamets wirklich sobald als möglich zu stellen – sprich 60 Tage vor Ablauf. Da der Beginn des neuen Ikamets auch auf den Tag des bisherigen Ablaufs gelegt werden kann, und nicht wie früher das Datum der Antragstellung gesetzt wird, gibt es auch keinen Zeitverlust. 
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cropped-TUERKISLGO_MAGAZIN1_kl..pngWir arbeiten daran, die Informationen für Sie immer aktuell zu halten. Über gesetzliche Änderungen oder – weit häufiger – Änderungen in der Bearbeitung von Anträgen oder ähnlichem im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis werden Sie hier zeitnah und objektiv informiert.
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