Gemäss eines am 16. November veröffentlichten Erlasses wurden die verschärften Regelungen im Bereich Immobilien wieder für ausländische Investoren und Immobilienbesitzer wieder gelockert. Auf der Höhe der Wirtschaftskrise wurden Vermietungen und Verkauf von türkischen Immobilien in Fremdwährungen verboten und türkische Lira vorgeschrieben.
Im September entschied die Regierung, dass Immobilienverkäufe, Mietverträge und Pachtverträge in der türkischen Lira abgeschlossen werden sollten, was laut Präsident Recep Tayyip Erdoğan die Währung stützen würde. Fremdwährungen wurden häufig für Mietangebote in Einkaufszentren und auch für Immobilienverkaufsverträge verwendet. Insbesondere in touristisch geprägten Gebieten wie Antalya und Alanya wurden Mietverträge grösstenteils in Dollar oder Euro abgeschlossen.
Nachdem die türkische Währung im August kurzzeitig auf 6,95 Lira pro US-Dollar gesunken war, konnte sie sich erholen und notierte am 16. November bei rund 5,33 TL gegenüber dem Dollar.
Gemäß den am 16. November im Staatsanzeiger der Regierung veröffentlichten neuen Vorschriften können Mietverträge für Beherbergungsbetriebe und in Duty-Free-Stores und für Immobiliengeschäfte mit Ausländern wieder Fremdwährungen genutzt werden. Dies ging vor allem auf eine Initiative des Hotelverbands der Türkei zurück. Dieser forderte vehement, den Beherbergungssektor von der Liravorschrift auszunehmen.
Im vergangenen Monat gab die Regierung weitere Ausnahmen vom Verbot der Verwendung von Fremdwährungen in Geschäftsvereinbarungen bekannt, darunter Verträge im Zusammenhang mit dem Export, Kapitalmarktinstrumente und Arbeitsverträge mit Ausländern. Nachdem sich die wirtschaftliche Lage wieder entspannt hat, wurde der entsprechende Erlass zurückgenommen.
Quelle: http://www.hurriyetdailynews.com/turkey-allows-foreign-residents-to-make-real-estate-deals-in-foreign-currencies-138942
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