Das Direktorat der Ausländerbehörden hat per 10.02.2022 neue Regularien beschlossen – diese betreffen derzeit ausschließlich ERSTANTRÄGE von Antragsteller:innen, die nicht im Besitz einer Immobilie (TAPU) oder Rentenbezieher:innen sind und ein Ikamet für “touristische Zwecke” beantragen. Ausgenommen von diesen Änderungen sind Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis für Studenten oder Familienangehörige beantragen. Ebenso ausgenommen sind Personen, die eine nahtlose Verlängerung des Ikamets beantragen. Für Verlängerungen und Immobilienbesitzer werden weiterhin bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu 2 Jahre auch beim Erstantrag vergeben.
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Die wichtigsten Änderungen für die oben genannten Personengruppen in Kürze:
1- Die erste Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 6 Monate ausgestellt.
2- Apostillierte Einkommensbescheinigung *) wird für die erste Antragstellung angefordert.
3- Apostillierte Heiratsurkunden werden von Verheirateten verlangt.
Diejenigen, die planen, sich in der Türkei niederzulassen, sollten die folgenden Dokumente mitbringen, wenn sie in die Türkei kommen.
1- Geburtsurkunde
2- Heiratsurkunde
3- Einkommensbescheinigung *)
*) Der Einkommensnachweis kann ein Rentenbescheid (Dann bleiben die Regelungen wie vorher bestehen und es werden bei Erstantrag auch wie bisher 12 Monate bewilligt) sein, ein Nachweis von Mieteinkünften oder sonstigen Einkünften (beglaubigt und übersetzt – wie es sich mit der geforderten Apostille verhält, ist noch nicht abschliessend geklärt)
Ist KEIN regelmäßiges Einkommen nachweisbar, muss nach Aussage des Amtsleiters der Ausländerbehörde Manavgat für die 6 Monate ein Betrag von 40.000 TL (entspricht den bereits seit Jahren geforderten 450 Euro/500 Dollar pro Monat Aufenthalt) auf einem türkischen Konto deponiert werden und – das ist neu – dort verbleiben. Nach Aussage des Amtsleiters wird nach Ablauf der 6 Monate geprüft, ob der Betrag auf dem Konto verblieben ist; dann wird eine Verlängerung möglich.
Zur erforderlichen Krankenversicherung wurde bislang nichts bekannt gegeben – allerdings dürfte ein 6 Monate gültiger TA/11 (Auslandskrankenschein) kein Problem darstellen.
Staatsbürger bestimmter Nationalitäten werden zudem aufgefordert, eine gesonderte schriftliche Erklärung abzugeben, dass sie innerhalb dieser 6 Monate KEINE ARBEIT AUFNEHMEN.
Diesen Text in leichter Sprache lesen:
Manche Menschen bekommen beim ersten Antrag nur noch 6 Monate.
Das gilt aber nicht, wenn Sie schon Rentner sind.
Auch wenn Sie eine eigene Wohnung in der Türkei haben, gilt das nicht.
Dann bekommen Sie bis zu 2 Jahre. Das hat sich nicht geändert.
Für den ersten Antrag muss man bestimmte Papiere vorlegen.
Das wichtigste ist ein Mietvertrag oder ein Nachweis, dass man eine Wohnung besitzt.
Sie müssen nachweisen, dass sie genügend Geld haben.
Das kann ein Nachweis über die Rente sein oder ein Kontoauszug.
Man muss mindestens 500 Euro für jeden Monat, den man in der Türkei ist, haben.
Wenn man unter 65 ist, muss man krankenversichert sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Wenn der Ehepartner im Mietvertrag oder im Grundbuch steht, muss man eine Heiratsurkunde vorlegen.
Wenn ein Elternteil im Mietvertrag oder im Grundbuch steht, muss man eine Geburtsurkunde vorlegen.
Der Beamte oder die Beamtin im Ausländeramt entscheidet dann, wie lange die Aufenthaltserlaubnis gegeben wird. Das kann 6 Monate sein.
Aber er oder sie kann die Aufenthaltserlaubnis auch 2 Jahre geben.
Mit Türken verheiratete Menschen können bis zu 3 Jahre Aufenthaltserlaubnis bekommen.
Wir helfen Ihnen auch bei der Antragstellung. Schicken Sie uns eine mail an redaktion@tuerkismagazin.com
Informationen zum Angebot “in leichter Sprache”:
Texte in Leichter Sprache haben vor allem drei Funktionen:
- Teilhabe: Texte in Leichter Sprache dienen dazu, Barrieren in der schriftlichen Kommunikation abzubauen. Wenn alle Mitglieder einer Gesellschaft Zugang zu allen Informationen haben, können sie ihr Umfeld aktiv mitgestalten.
- Lernen: Einem Teil der Zielgruppe kannst du mit Texten in Leichter Sprache helfen, ihre Lesefähigkeiten zu verbessern. Mit der Zeit können sie so auch Texte in der Standardsprache verstehen.
- Brückenfunktion: Leser*innen mit nicht so guten Deutschkenntnissen stoßen manchmal an ihre Grenzen. Juristische, medizinische oder technische Texte sind für Laien oft kaum zu verstehen. Abschnitte in Leichter Sprache können hier Verständigungsprobleme aus dem Weg räumen.
Übrigens: Die Barrierefreiheit durch Texte in Leichter Sprache regeln gesetzliche Grundlagen, unter anderem die UN-Behindertenrechtskonvention und das Behindertengleichstellungsgesetz. Sie sichern Menschen mit Behinderungen den Zugang auf verständliche Informationen. Unter anderem verpflichten sie Bundesbehörden, ihre Onlineauftritte auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache zur Verfügung zu stellen. Du kannst dir also die Webseiten der Ministerien zusätzlich in Leichter Sprache ansehen. Doch auch viele nicht-staatliche Seiten bieten ihre Inhalte inzwischen barrierefrei an.
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