Wie das Informationszentrum der Ausländerbehörde YIMER heute auf Facebook und Twitter mitteilte, gibt es eine wichtige Änderung bei der Beantragung von Verlängerungen der Aufenthaltserlaubnis (Ikamet).
AB SOFORT müssen für alle Anträge über das Computersystem bei der zuständigen Ausländerbehörde Termine beantragt werden, wie es bislang nur für Erstanträge oder Anträge bei wichtigen Änderungen (neuer Pass, Änderung des Personenstands etc.)
Der Versand per Kargo ist nicht mehr möglich!
Es wird davon ausgegangen, dass die bei den türkischen Personalausweisen bereits umgesetzte Vorschrift, dass Fingerabdrücke registriert werden müssen, nun auch auf die Aufenthaltserlaubnisse für Ausländer angewendet werden muss.
Eine weitere Änderung ab März betrifft die Meldebestätigungen bei Verlängerung des Ikamets: Für Ausländer ist nicht mehr das Meldeamt (Nüfüs dairesi) zuständig, sondern die Adressen werden direkt vom Ausländeramt verwaltet. Für die Verlängerungen der Ikamets werden daher KEINE Adressbescheinigungen mehr benötigt. Adressänderungen müssen umgehend bei der Ausländerbehörde gemeldet werden.
Die Beantragung einer “Ausländer-Personalnummer” (“99er Nummer”), die man z.B. für verschiedene Verträge, Strom- und Wasseranmeldung oder Handy braucht, ist davon NICHT betroffen. Diese bekommt man weiterhin formlos bei der Ausländerbehörde.
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