Ikamet-Beantragung

Seit 18. Mai 2015 werden die Anträge zur Verlängerung oder Erstbeantragung einer Aufenthaltserlaubnis in der Türkei nur noch online bearbeitet. Derzeit sind mehrere Sprachen verfügbar, wobei die englische Version öfter mit Problemen zu kämpfen hat.
Sämtliche Anträge sind online zu stellen und mit einem Termin beim Ausländeramt verbunden.
Bitte beantragen Sie die Verlängerung RECHTZEITIG. Die Daten werden frühestens 60 Tage vor Ablauf freigegeben und man sollte den Antrag auch dann schnellstens stellen. Es gibt immer mal wieder Engpässe insbesondere bei den Behörden in Alanya, Antalya oder Istanbul – dann liegen die erforderlichen Termine WEIT in der Zukunft. Daher sollten Sie auf jeden Fall gleich zu Beginn der 60-Tage-Frist den Antrag stellen (oder stellen lassen). Im Gegensatz zu früher gilt als Verlängerungsdatum NICHT das Antragsdatum, sondern es ist im Antrag frei wählbar – Sie können es also auf den letzten Tag Ihres alten Ikamets legen und haben so keinen “Verlust”. Für das unbefristete Ikamet sollte der Antrag auf jeden Fall 4-5 Monate vor Ablauf gestellt werden, da die Bearbeitungsdauer hier entsprchend lang ist.
Wenn Sie den Antrag bei uns in der Redaktion bearbeiten lassen, können die Gebühren auch gleich über unsere Firmen-Kreditkarte online bezahlt werden. Das Online-Zahlungssystem in der Türkei ist ausserordentlich gut abgesichert. Missbrauch ist praktisch ausgeschlossen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Zahlung sofort im System erfasst ist – bei der Zahlung im Finanzamt oder Bank wird die Zahlung ERST registriert, wenn die entsprechende Quittung der Ausländerbehörde vorliegt.
 
UNSER IKAMET-SERVICE 
Wir  beraten Sie gerne persönlich in der Redaktion bezüglich der erforderlichen Dokumenten und achten darauf, dass Sie nicht mehr bezahlen, als unbedingt notwendig (z.B. durch überflüssige Übersetzungen und/oder Beglaubigungen. Bitte rufen Sie unter 0541 513 14 42 oder 0242 513 14 44 an und vereinbaren Sie einen Termin. Für die Vorbereitung der Unterlagen, Kopien, Ausdrucke und die Antragsbearbeitung erheben wir eine Aufwandsentschädigung von 300 TL. Zusätzlich können noch Kosten für den vereidigten Dolmetscher, Notarielle Beglaubigungen oder ähnliches hinzukommen.
Wir beraten Sie dahingehend, dass diese zusätzlichen Kosten so gering wie möglich gehalten werden.

 ______________
cropped-TUERKISLGO_MAGAZIN1_kl..pngWir arbeiten daran, die Informationen für Sie immer aktuell zu halten. Über gesetzliche Änderungen oder – weit häufiger – Änderungen in der Bearbeitung von Anträgen oder ähnlichem im Zusammenhang mit der Aufenthaltserlaubnis werden Sie hier zeitnah und objektiv informiert.

Be the first to comment

Leave a Reply

Your email address will not be published.


*